Karlsruhe locuta, causa finita?
Vergangenen Mittwoch hat also das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht geschaffen:
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Eine gute Sache[TM]. Nachdem aber beide Seiten bei diesem Urteil gejubelt haben, dürfte nur vorsichtiger Optimismus angebracht sein.
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