Softwarepatente

Bei der gerade etwas ruhigeren Diskussion um Softwarepatente wird von den Befürwortern gerne der Nutzen für die Urheber, egal ob das nun große Konzerne oder Freelancer sind, hervorgehoben. Gegner einer Patentierbarkeit von Software hingegen verweisen auf die Gefahr, die von der Erteilung von Trivialpatenten ausgeht, da durch ein Patent nicht nur die konkrete Ausführung einer Idee wie im Urheberrecht geschützt werden kann, sondern schon die Idee an sich.

Ein sehr hybsches, wenn auch älteres Beispiel wie einfach ein Trivialpatent erreicht werden kann, bietet ein US-Patent für Method of swinging on a swing.

Kurz gesagt ist es ein Patent für das Seitwärtsschaukeln auf einer Standardschaukel, die an zwei Ketten hängt, indem der Schaukelnde abwechselnd an den Ketten zieht.

Pessimistisch stimmt ein Bericht in New Scientist:

The patent office initially rejected the application for prior art - citing two earlier patents on swings - but Peter Olson appealed, noting that neither was a method for swinging sideways.

Obwohl das Patent also einer genaueren Prüfung unterzogen wurde, wurde es schließlich doch erteilt.

Auch wenn dieses Patent aufgrund des Stands der Technik schnell kassiert wurde1), offenbart es das nicht wegzudiskutierende Problem bei (Software)patenten: ist ein Patent erstmal erteilt, muß man es wieder wegklagen oder darauf hoffen, daß von Amts wegen eine erneute Prüfung eingeleitet wird.

Patentklagen können jedoch schnell ein kostspieliges Unternehmen werden, bei dem der Ausgang nicht immer so klar vorhergesagt werden kann, wie beim oben genannten Patent - diese Unwägbarkeit nützt dann vor allem finanziell potenten, dh. größeren Firmen.

1)
so wird es zumindest in der englischen Wikipedia im Artikel Reexamination berichtet
users/rosenke/blog/20070401-softwarepatente.txt · Last modified: 2007-05-27 14:20 by rosenke
CC Attribution-Share Alike 4.0 International
Driven by DokuWiki Recent changes RSS feed Valid CSS Valid XHTML 1.0