====== Kauft Aktien von Festplattenherstellern ====== Wie befürchtet ging die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung et al. am vergangenen Freitag aus: sie wurde angenommen. Die [[http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20071109_teleueberwach.pdf|Liste der namentlichen Abstimmung]] bringt einige Überraschungen: Gauweiler hat Wort gehalten, Tauss nahm nicht teil, Akgün auch nicht, dito Struck. Thierse stimmte mit ja. Auf den [[http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/rueckblick_kw45/index.html|Seiten des Bundestages]] wird Unsinn zu den Auswirkungen des Gesetzes mitgeteilt: > Telekommunikationsdienste sind ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers. > Voraussetzung ist, dass die Behörden den Verdacht haben, dass jemand als Täter einer schweren Straftat in Frage kommt und die Erforschung der Tat auf andere Weise nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist. Die Worte hör' ich wohl, allein fehlt mir der Glaube, liest sich sich der [[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605846.pdf|verlinkte Gesetzentwurf]] doch irgendwie anders. Auf Seite 17 des PDF steht: > § 113a Speicherungspflichten für Daten > (1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ohne selbst Verkehrsdaten zu erzeugen oder zu verarbeiten, hat sicherzustellen, dass die Daten gemäß Satz 1 gespeichert werden, und der Bundesnetz agentur auf deren Verlangen mitzuteilen, wer diese Daten speichert. Keine Einschränkung auf Verdächtige, sondern **pauschal alle benannten Daten jedes Nutzers** werden gespeichert. Besonders herzig nimmt sich dann der Absatz 3, Nummer 2 aus: > (3) Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern: [...] > 2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage, Bei einem Spam-Anteil von über 90% ist das eine richtig sinnvolle Maßnahme. Es wird auch interessant werden, wie denn die "Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage" extrahiert werden soll - per Header-Analyse in Form heuristischen Ratens? {{tag>anstaendig politik}} ~~DISCUSSION:closed~~